Vereinbarung für die Annahme und Abrechnung von Sodexo "Bildungs Pass" Gutscheinen

1. Gegenstand der Vereinbarung

Die Sodexo Pass GmbH (im folgenden "Sodexo" genannt) verkauft an Ämtern Bildungs Pass-Gutscheine (im folgenden "BP" genannt), die nach SGB II und SGB XII an Kinder und Jugendliche zur Deckung ihres Bedarfs an "Bildung und Teilhabe" ausgegeben werden. Die BP können ausschließlich bei genehmigten Einlöse-Stellen und ausschließlich zu den dort vorgegebenen Zwecken eingelöst werden.

Durch diese Vereinbarung wird die Einlöse-Stelle nach Legitimierung durch das Amt berechtigt, BP anzunehmen und über Sodexo gemäß der gemeldete(r/n) und vom zuständigen Amt genehmigte(r/n) Leistungskategorie(n) zur Abrechnung einzureichen.

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Sodexo für die BP erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen im Bezug auf die BP, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens bei Leistungserbringung und Abrechnung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Bedingungen zur Abrechnung

Sodexo verpflichtet sich, die von der Einlöse-Stelle eingereichten BP binnen 30 Arbeitstagen nach Posteingang den Abrechnungsbetrag nach Prüfung per elektronische Überweisung auf das von der Einlösestelle bekanntgegebene Konto zu zahlen.

3. Begrenzte Gültigkeitsdauer der BP und Abrechnung nach Verfall

Die BP sind nur bis zu dem Datum (Verfallsdatum) gültig, das auf ihnen angegeben ist. Nach Erreichen des Verfalls­datums dürfen die BP von der Einlöse-Stelle nicht mehr angenommen werden. BP können innerhalb von 6 Monaten nach dem Verfalldatum an Sodexo per Post einge­reicht werden. Da­nach werden diese BP nicht mehr akzeptiert oder bezahlt.

4. Pflichten der Einlöse-Stelle

Die Einlöse-Stelle verpflichtet sich:

  1. die regionale Begrenzung (falls zutreffend) auf den BP gemäß Aufdruck zu beachten und nur aus den angegebenen Regionen/Landkreisen/Städten BP anzunehmen, andernfalls erfolgt keine Bezahlung,
  2. BP nur für Leistungen ausschließlich und entsprechend dem Kategorie-Aufdruck zu akzeptieren,
  3. kein Bargeld herauszugeben,
  4. für die Annahme der BP keine Gebüh­ren zu er­he­ben sowie die Sicherheitsmerkmale der BP zu beachten,
  5. die BP mittels Firmenstempel oder gemäß anderer Absprache auf der Rückseite (rechtmäßige Unterschrift) zu entwerten

5. Dauer und Kündigung der Vereinbarung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Vereinbarung erlischt, wenn das Amt den Ausschluss der Einlöse-Stelle aus dem BP-Einlöse-Stellennetz vornimmt und Sodexo gegenüber schriftlich anzeigt. Eine Kündigung der amtlichen Vereinbarung für die individuelle bzw. pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen führt automatisch zur Kündigung der Zusatzvereinbarung.

Im Falle der Nichteinhaltung einer sachgemäßen Annahme, Abrechnung und Abwicklung der BP behält sich das zuständige Amt das Recht vor, die Vereinbarung für die individuelle bzw. pauschale Erbringung und Abwicklung von Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Gutscheinen nach §§ 28 ff. SGBII und diese Zusatzvereinbarung aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

6. Sonstiges

Fracht- und Verpackungsgebühren trägt die Einlöse-Stelle, soweit nichts anderes vom zuständigen Amt kommuniziert und schriftlich durch Sodexo bestätigt wird.

Schadensersatzansprüche aus positiver Vereinbarungsverletzung, aus Verschulden bei Vereinbarungsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Sodexo, als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Jede Haftung ist auf den bei Vereinbarungsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende und nicht den Verantwortungskreis von Sodexo betreffende Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder sonstige Haftungsansprüche aus dieser Zusatzvereinbarung sind ausschließlich gegenüber dem zuständigen Amt geltend zu machen.

Änderungen, die die Vereinbarung betreffen (z. B. Adressen, Telefonnummern, Inhaber, Bankverbindung etc.), sind dem Amt und Sodexo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Für Fehler, die aus nicht mitgeteilten geänderten Daten resultieren, haftet Sodexo nicht.

Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Sofern die Einlöse-Stelle Kaufmann ist, ist Gerichtsstand ebenfalls Frankfurt am Main.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von Amt schriftlich bestätigt und mit Sodexo und Amt abgestimmt werden.

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und Zustimmung vom Amt und Sodexo und treten frühestens 14 Tage nach Abschluss in Kraft. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.